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Organisatorisches

Hier finden Sie weiterführende Informationen über die Mitgliedschaft in unserem Verein, Protokolle, sowie die Voraussetzungen zur Beantragung erlaubnispflichtiger Waffen.

Inhalt:

Thema: Vereinsmitgliedschaft

Sie wollen bei uns Mitglied werden? Kommen Sie doch einfach mal auf ein „Schnupperschießen“ vorbei. Anschließend füllen Sie einfach den Antrag aus und geben ihn bei uns ab.

 

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird in der Vorstandssitzung gefällt. Nicht willkommen sind alle, die die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nach §5 und §6 Waffengesetz nicht erfüllen. Dazu gehören besonders Rechtsradikale, Anhänger verbotener Vereinigungen, Kriminelle, Drogenabhängige, Alkoholiker und andere Suchtkranke.

Thema: Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt 72.- Euro / Jahr.

Die Gebühr für die Jahresschießkarte beträgt 50.- Euro / Jahr.

Thema: Gebühren für Gastschützen & Mitglieder ohne Jahresschießkarte

Gebühren für Mitglieder ohne Jahresschießkarte:

Luftgewehr: € 2.-
Kleinkaliber: € 3.-
Field Target: € 3.-
Großkaliber: € 3.-

Gebühren für Gastschützen:

Luftgewehr: € 4.-
Kleinkaliber: € 4.-
Field Target: € 4.-
Großkaliber: € 4.-

Als Gastschütze bitte vor Benutzung der Schießanlage  an der Wirtschaftstheke melden und die entsprechende Gastgebühr bezahlen. Die ausgegebene Schießkarte ist am Schießstand gut sichtbar auszulegen und nach Beendigung des Schießens wieder an der Theke abzugeben.

Thema: Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine behördliche waffenrechtliche Erlaubnis, die durch das Waffengesetz geregelt ist. Grundsätzlich werden drei verschiedene WBK unterschieden:

 

grüne WBK

für alle genehmigungspflichtigen und nicht verbotenen mehrschüssigen Waffen, für die vorher eine Erlaubnis bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt wurde

 

gelbe WBK

für Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

 

rote WBK

für Sammler und Sachverständige nach Waffengesetz

 

Für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

1. Alter: mindestens 18 Jahre (§2 Abs. 1)

2. Zuverlässigkeit (§5)

3. Persönliche Eignung (§6)

4. Nachweis der Waffensachkunde (§7)

5. Nachweis eines Bedürfnisses (§8)

6. Sortschützen: Mindestens 1 Jahr aktive Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband (§8 Abs. 2)

 

Darüber hinaus müssen Sportschützen für die Erhaltung ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis die regelmäßige Teilnahme an Schießwettbewerben nach der Erteilung nachweisen. Die Mitgliedschaft in einem Schützenverein reicht hierfür nicht aus.

 

Die zuständige Genehmigungsbehörde kann die waffenrechtliche Erlaubnis bei Verlust der Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung jederzeit entziehen. 

Thema: Erlaubnisfreie Waffen

Erlaubnisfreie Waffen sind nach dem Waffengetz solche Waffen, deren Geschossenergie beim Austritt aus dem Lauf 7,5 Joule nicht übersteigt. Dazu gehören Luftgewehr und Luftpistole. Sie können frei ab 18 Jahren erworben werden. Erlaubnisfreie Waffen sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

Mit Luftgewehr und Luftpistole darf auch auf einen befriedeten Besitzum geschossen werden. Dazu benötigt man die Erlaubnis des Eigentümers oder eines Bevollmächtigten und muss nachweisen können, dass Geschosse das Besitzum unter keinen Umständen verlassen können.