menu close menu
IMG_20220217_194410167_PORTRAIT

Häufig gestellte Fragen

Unter sportlichem Schießen versteht man einen verantwortungsbewussten Gesellschafts- und Wettkampfsport, vorgeschrieben und geregelt durch gesetzliche Vorschriften und Dachverbände, mit entsprechenden Regeln und Vorschriften.

Sportschießen ist kein Ausdauersport, trotzdem aber sehr anspruchsvoll. Man benötigt gute Nerven, körperliche Fitness und das Gefühl für die eigene Grundkondition. Für den Erfolg benötigt man natürlich auch eine Portion Ehrgeiz. Der Sport erfordert ein hohes Maß an Disziplin, Konzentration und Körperbeherrschung sowie die sogenannte innere Ruhe. Eigenschaften die man beim Schießsport erwirbt und vertieft und die nicht nur im Sport sondern im Leben einen enormen Wert haben.

Ganz alltägliche Menschen wie Sie und ich! Sportschützen finden Sie in allen Berufsgruppen: Vom Handwerker bis zum Professor. Vom Schüler bis zum Rentner. Generell Menschen jeden Alters, jeder Hautfarbe und jedem Geschlechts. Sportschützen sind besonders gesetzestreue und zuverlässige Personen – denn nur unter diesen Voraussetzungen ist der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis in Deutschland möglich.

Ein Sportschütze in Deutschland:
• ist mindestens 18 oder gar 25 Jahre alt
• ist mindestens seit einem Jahr Mitglied in einem staatlich anerkannten Schießsportverband
• ist voll geschäftsfähig
• ist haftpflichtversichert
• wurde im Bundeszentralregister von Behörde und vom Verfassungsschutz überprüft und hat keine Vorstrafen oder negative Einträge
• Musste sich vor der Erwerbserlaubnis einen vorgeschriebenen und genormten Safe anschaffen und das gegenüber der Behörde nachweisen
• hat sicher keine Trunkenheit am Steuer oder mehrfache Ordnungswidrigkeiten begangen
• hat erfolgreich eine Prüfung über Gesetze, Technik und Handhabung von Waffen abgelegt
• hat für jede einzelne Sportwaffe in seinem Eigentum einen Antrag gestellt und zwar beim Schießsportverband und bei der Behörde
• hat auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag gestellt und zwar beim Schießsportverband und bei der Behörde
• hat für alle Prüfungen und Genehmigungen mindestens 500,-EUR ausgegeben, noch bevor er überhaupt die Erlaubnis bekam, eine Sportwaffe erwerben zu dürfen
• trainiert regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre.
• Jede seiner Waffen ist im sogenannten zentralen Waffenregister mit Seriennummer und ballistischen Daten registriert • muss alle seine Waffen und Munition sofort abgeben, wenn er schon im geringsten Umfang mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, können Sie sicher sein, dass neben ihnen einer der bestmöglich überprüften und gesetzestreuesten sowie verantwortungsvollsten Menschen wohnt!

Die Wettkampfregeln und Sportordnungen der Schießsportverbände schreiben für jede Disziplin nicht nur die Distanz sondern auch eine geeignete Waffenart und Kaliber vor. Die Sportordnungen der Verbände müssen vom Bundesverwaltungsamt genehmigt werden.

Der Zusammenhang zwischen Distanz und Kaliber lässt sich leicht mit dem Golfsport erklären. Jede Bahn eines Golfplatzes hat eine andere Länge und eine andere Charakteristik, so dass der Ball bei jedem Golfschlag unterschiedlich weit geschlagen werden muss und unterschiedliche Anforderungen an die Flugkurve bestehen. Da sich zeigte, dass es einfacher war, verschiedene Schläger zu verwenden, als unterschiedliche Schlagbewegungen zu erlernen, wurde eine Vielzahl von Schlägern unterschiedlicher Bauart entwickelt.

Der durchschnittliche Sportschütze besitzt 2 Kurz- und 2 Langwaffen. Der durchschnittliche Schützenverein in Deutschland hat circa 100 Mitglieder. Eine zentrale Lagerung, z.B. im Schützenhaus, würde einen beachtlichen Bestand von rund 400 Waffen bedeuten.

Die meisten Schützenhäuser verfügen schlicht nicht über ausreichend Räumlichkeiten, um diese Menge an Waffen zu lagern.

Im Gegensatz zu Wohnhäusern befinden sich Schützenhäuser meistens weit von Wohngebieten entfernt und bieten damit ein sehr verlockendes Einbruchsziel. Unvorstellbar welche Menge an Waffen mit nur einem Einbruch erbeutet werden könnte. Das Gleiche betrifft die Munition zumal hier die Bestände erheblich höher sind.

Hinzu kommt die Tatsache, dass Sportschützen ihre Waffen nicht einfach zuhause „im Schrank“ lagern dürfen: Zur Lagerung der Waffen ist ein besonders gesicherter Tresor vorgeschrieben, der nicht einfach „geknackt“ oder „weggetragen“ werden kann. Zusätzlich ist ein weiterer Tresor vorgeschrieben, in dem die Munition gelagert wird. Die vorgeschriebenen Sicherheitsstufen dieser Tresore werden regelmäßig überprüft und angepasst. 

Weiterhin darf der Zugriff zu diesen Tresoren nur dem Waffenbesitzer selbst möglich sein. Selbst Familienmitglieder dürfen keinerlei Zugriff auf Tresorschlüssel oder -Codes haben. Schlussendlich wird die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Ordnungsämter streng überwacht: So finden regelmäßig unangekündigte Kontrollen zur Überprüfung der rechtmäßigen Lagerung der Waffen bei Sportschützen statt. Stellt sich hierbei heraus, dass die Vorschriften nicht eingehalten wurden, oder verweigert ein Sportschütze den Zutritt der Kontrolleure zur Prüfung der Lagerstätte, geht auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren und der Sportschütze muss seine Waffen abgeben.

Das Schießen ist mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten mit sogenannten Lichtwaffen bereits ab einem Alter von 6 Jahren möglich.

 

Ab dem 12.Lebensjahr dürfen Kinder (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) mit einer Luftdruckwaffe schießen. Kinder unter 12 Jahren benötigen zusätzlich eine Sondergenehmigung der Behörde.

 

Ab einem Alter von 14 Jahren oder mit einer Sondergenehmigung der Behörde dürfen kleinkalibrige Waffen geschossen werden, Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

Das Schießen mit großkalibrigen Waffen ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit oder mit einer Sondergenehmigung der Behörde möglich.

Sportliches Schießen ist nicht gefährlicher als Auto- oder Motorradfahren, Schlittschuhlaufen oder Kegeln: Sicherheit ist beim Schießsport stets das oberste Gebot. Es gibt eindeutige und verbindliche Verhaltensregeln auf dem Schießstand und für den Umgang mit einer Waffe. Jeder Sportschütze lernt und verinnerlicht diese Verhaltensregeln noch bevor er eine scharfe Waffe erwerben darf. Der Schießbetrieb findet darüber hinaus nur in Anwesenheit einer verantwortlichen „befähigten“ und behördlich geprüften Standaufsicht statt.

Sowohl beim Luftgewehr als auch bei der Luftpistole wird ein Bleiprojektil, Diabolo genannt, üblicherweise mit einem Durchmesser von 4,5 mm durch komprimierte Luft oder CO2 durch den Lauf getrieben. 

Bei Kleinkaliberwaffen ist meist das Kaliber .22LfB gebräuchlich. Verwendung findet diese Munition meist im Beispiel Freie Pistole, Sportpistole oder Biathlon oder als Wechselsystem zum kostengünstigen Training in der Hauptwaffe. Durch die kurze Reichweite und die Windanfälligkeit ist die Nutzung dieses Kalibers in der Regel auf Disziplinen mit 25 oder 50 Meter Distanzen eingeschränkt.

Sogenannte Großkalibermunition, meist 9mm oder im Langwaffenbereich zum Beispiel .308 Winchester kann ebenfalls im sportlichen Bereich eingesetzt werden. Je nach Feuerwaffe und Disziplin auf 25 oder 50 Meter Distanzen, oder auf Ferndistanzen von 100 Metern oder weitaus mehr. 

Der Schießsport ist nicht einfach „Löcher in Papierscheiben auf 25 Metern entfernung machen“: Die Vielzahl an Disziplinen bietet sowohl das klassische Zielscheibenschießen auf kurze Distanzen, als auch Langdistanzschießen auf mehrere hundert Metern Entfernung (und viele Disziplinen dazwischen).  Ein Kleinkaliberprojektil ist so zum Beispiel nicht in der Lage, beim Schießen auf lange Distanzen eingesetzt zu werden und umgekehrt.


Einen einfachen Vergleich bietet zum Beispiel der Motorsport: Ein für Slalom aufgebauter VW Golf wäre in einem Formel 1 Rennen komplett unbrauchbar. Umgekehrt würde ein Formel 1 Fahrzeug im Slalom versagen. Und beide Fahrzeuge hätten wiederum im Rallysport keine Chance. 

Sogenannte Lichtgewehre – bei denen kein Projektil durch den Lauf getrieben wird, sondern das Ziel mit einem Lichtpunkt oder Laserstrahl markiert wird – sind eine sehr gute Alternative für „Trockenübungen“ wie z.B. Abzugstraining, oder auch um den Schießsport dem Nachwuchs nahezubringen. Aus diesem Grund werden Lichtgewehre hierfür auch häufig genutzt. 

 

Als komplette Alternative zum traditionellen Schießsport sind sie aber nicht geeignet: Beim sportlichen Schießen spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle, wie z.B. der Rückstoßmoment, die ballistische Flugkurve eines Projektils und Umwelteinflüsse wie Wind und Regen. Diese können beim Lichtgewehrschießen nicht nachgebildet werden.

Auch hier liegt der Grund in den unterschiedlichen Disziplinen. Es gibt durchaus Disziplinen, die Einzellader – also Waffen, die nach jedem Schuss nachgeladen werden müssen – vorschreiben.

 

Allerdings werden andere Disziplinen in der Regel mit mehrmals 5 Schuss geschossen. So wird beim sogenannten Intervallschießen (Disziplin „Drehende Scheibe“) eine Scheibe für 20 Sekunden sichtbar. 

Für den Anfang können Sie eine der vereinseigenen Trainingswaffe nutzen und die benötigte Munition für das jeweilige Training können Sie bei uns erwerben.

Bei klein- und großkalibrigen Waffen wird ein Gehörschutz benötigt, Leihgeräte liegen an unseren Ständen aus. Allerdings empfiehlt sich, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, zeitnah ein eigener Hörschutz.

Früher oder später wird zur Leistungssteigerung eine eigene Waffe benötigt. Zusätzlich gibt es je nach Art der Waffe und Disziplin einen bunten Zubehörkatalog der mit Kleidung beginnt und z.B. bei speziellen Schießbrillen aufhört.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Sportschützen einen „Waffenschein“ haben. 

Dies ist nicht der Fall!

 

Sportschützen erhalten, unter strengen Voraussetzungen (mehr hierzu im nächsten Punkt dieser FAQ), eine sogenannte Waffenbesitzkarte. Diese berechtigt Sportschützen dazu, eine limitierte Anzahl und Auswahl an Feuerwaffen zu erwerben, zu besitzen und vom/zum Schießstand oder Veranstaltungen zu transportieren. Diese Waffen müssen in den eigenen vier Wänden des Schützen stets in einem Tresor einer vorgegebenen Sicherheitsstufe aufbewahrt werden und dürfen ausschließlich zu Reinigungs- und Wartungszwecken, oder um den Transport zum Schießstand vorzubereiten, aus dem Tresor entnommen werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig durch unangekündigte Kontrollen des Ordnungsamtes bei Sportschützen überprüft. 

 

Der Transport von und zur Trainingsstätte oder Wettkampfveranstaltung darf nur in einem, mit einem Schloss gesicherten, Transportbehältnis durchgeführt werden. Die Waffe muss hierbei ungeladen sein und die Munition muss getrennt von der Waffe, in einem separaten Transportbehälter, transportiert werden. Zusätzlich muss der Transport der Waffe „auf direktem Weg“ stattfinden. Vor dem Training „schnell Einkaufen“ und dabei die Waffe im Fahrzeug lassen ist zum Beispiel nicht erlaubt. 

 

Dies ist der Unterschied zum sogenannten Waffenschein, welcher das zugriffsbereite Führen einer scharfen Waffe erlaubt. Waffenscheine werden aus diesem Grund berechtigterweise nur unter strengsten Voraussetzungen an einen stark limitierten Personenkreis herausgegeben. 

Übrigens: Der sogenannte „Kleine Waffenschein“ kann nicht nur von Sportschützen, sondern von jedermann beantragt werden und berechtigt zum zugriffsbereiten Führen einer Gas- oder Schreckschusswaffe. Häufig wird angenommen, dass das Führen eines Luftgewehres, einer Luftpistole oder einer Airsoftwaffe ebenfalls durch den kleinen Waffenschein erlaubt ist: Auch dies ist nicht der Fall! Rechtlich ist das Führen dieser Waffen ohne „grossen“ Waffenschein dem Führen einer echten Feuerwaffe ohne Waffenschein gleichgesetzt!

Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7.5 Joule sind ab 18 Jahren frei erwerblich. Scharfe Waffen unterliegen dagegen strengen behördlichen Auflagen.

 

Neben dem Mindestalter muss die erforderliche Zuverlässigkeit (§5 Waffengesetz (WaffG)) und persönliche Eignung (§6 WaffG) gegeben sein. Darüber hinaus muss der Antragsteller die vorhandene Sachkunde (§7 WaffG) und ein Bedürfnis (§8 WaffG) nachweisen. Für die sichere Aufbewahrung der Waffe und Munition sind Tresore gesetzlich vorgeschriebener Mindestnormen erforderlich.

Für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte muss der Antragsteller mindestens 1 Jahr Mitglied in einem Schützenverein und seinem Dachverband sein und muss nachweisen, in den vergangenen 12 Monaten mindestens 18 Mal am Schießbetrieb teilgenommen zu haben. Das müssen der Verein und der Dachverband dem Antragsteller schriftlich bescheinigen.

Unser Verein hält sich ausnahmslos an alle gesetzlichen Vorgaben und befürwortet nur dann einen Waffenerwerb, wenn das Mitglied die Waffe zur aktiven Teilnahme an Wettkämpfen benötigt.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren das Waffengesetz geschärft und überprüft das Bedürfnis wiederkehrend. Nimmt der Schütze nach dem Waffenerwerb nicht mehr regelmäßig am Schießbetrieb teil (mindestens 12 Mal im Jahr), erlischt das Bedürfnis und die Behörde fordert den Schützen auf, die Waffe innerhalb einer Frist zu verkaufen oder bei der Behörde abzugeben. Die einzige Ausnahme ist das dauerhafte Unbrauchbarmachen der Waffe, das durch eine vom Gesetzgeber akzeptierte Spezialwerkstatt durchgeführt und nachgewiesen werden muss.

Die sogenannte Sachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und damit auch im Schießsport, um legal Schusswaffen und Munition erwerben zu dürfen.

Die Sachkunde wird in einem mehrtägigen Lehrgang erworben, der mit einer Prüfung durch eine zugelassene Prüfungskommission endet.

Ein Sachkundelehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In dem theoretischen Teil wird der Teilnehmer über die beim Umgang mit Waffen und Munition geltenden Rechtsvorschriften sowie über das Gesetz der Notwehr und des Notstands geschult. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen.

Im praktischen Teil wird dem Lehrgangsteilnehmer die sichere Handhabung von Waffen und Munition vermittelt. Diese Fähigkeiten werden üblicherweise schon beim angeleiteten Training auf dem Schießstand des Schützenvereins vermittelt und beim Sachkundelehrgang vertieft.

Wir bieten allen Interessenten ein kostenloses Probetraining an, gerne auch zwei. 

Ein Probetraining ist zu unseren regulären Schießzeiten (Wettkampftage ausgenommen) und nach Voranmeldung möglich.

 

Bei einem Besuch beantworten wir Ihnen gerne auch alle Fragen, die Sie vielleicht haben.

Mitglieder des Schützenverein St. Hubertus Rheinzabern e.V. nehmen regelmäßig an Vereinsmeisterschaften / Verbandsmeisterschaften / Bezirksmeisterschaften / Landesmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften im Rahmen der Sportordnung des DSB und des BDS teil.

Nein, es gibt eine Vielzahl an Sportschützen, die das Schießen in einer bestimmten Disziplin als Freizeitausgleich sehen und aus Zeit- oder finanziellen Gründen kein Interesse an Wettkampfveranstaltungen haben. Der Gesetzgeber schreibt daher als Voraussetzung für den Erwerb und den Erhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis die regelmäßige Ausübung des Schießsports vor, nicht aber die Teilnahme an Wettkämpfen.

 

Möchte ein Sportschütze jedoch über das sogenannte Grundkontingent von zwei Kurzwaffen und drei halbautomatischen Langwaffen hinaus weitere oder spezialisierte Waffen (für weitere Disziplinen) erwerben, muss er gegenüber seinem Verband das sportliche Bedürfnis nachweisen. Dies geschieht wiederum durch die Teilnahme an Bezirks-, Landes- oder auch deutschen Meisterschaften teilnehmen, die mit dem gewünschten Waffentyp geschossen werden.

Am besten besuchen Sie uns an einem unserer „Schnuppertage“ und finden heraus, ob Sie sich bei uns wohl fühlen. Wie das geht, erfahren Sie hier

Sollten Sie sich für die Mitgliedschaft entscheiden füllen Sie zunächst unseren Aufnahmeantrag aus. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand anschließend in seiner nächsten Sitzung.


Ihre Mitgliedschaft ist an Jahresbeiträge gekoppelt. Darüber hinaus müssen aktive und volljährige Schützen einen Sachkundelehrgang erfolgreich absolvieren und Standaufsichten übernehmen (in der Regel 1-2 Wochenenden im Jahr). Weiterhin gibt es 1-2 mal im Jahr „Arbeitstage“ für Thekendienst, Kleinreparaturen, Anlagenpflege oder Reinigungsarbeiten im Haus.

Klicken Sie auf einen der folgenden Links, um weitere Informationen zu erhalten: